Kosten

PSYCHOTHERAPIE

Private Krankenversicherung und Beihilfe
Mit Geltung vom 1. Juli 2024 gibt es neue Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbands der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfestellen von Bund und Ländern.Im Rahmen dieser Empfehlungen wurde zwar wieder einmal nicht die GOP-Tabelle wertmäßig angehoben, es wurden aber grundlegende Ergänzungen vorgenommen, die sowohl für Patienten als auch für Therapeuten von Vorteil sind.
In der Regel werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie von den privaten Krankenkassen bzw. der Beihilfe übernommen. Bedingung dabei ist zumeist, dass die Behandlung durch approbierte und in das Arztregister eingetragene Psychotherapeuten durchgeführt wird. Diese Voraussetzung erfülle ich.
Der Umfang der Kostenübernahme ist allerdings von der abgeschlossenen Police abhängig. Bitte setzen Sie sich daher frühzeitig mit Ihrer Krankenversicherung bzw. der Beihilfestelle in Verbindung, und erkundigen Sie sich nach den für Sie zutreffenden Versicherungsbedingungen und eventuell notwendigen Antragsformalitäten.

Wieviel kostet eine Therapiestunde nach den neuen Empfehlungen?
Durch die neu hinzugekommenen psychotherapeutischen Leistungen und die neuen analogen Abrechnungsziffern lässt sich diese Frage nicht mehr pauschal mit einer Zahl beantworten. Es gibt unterschiedliche Antworten, je nachdem welche Leistung(en) genau in Anspruch genommen werden:
Eine probatorische Sitzung oder Langzeittherapie-Sitzung (> 24 Stunden) wird zwar weiterhin über die altbekannte GOP-Ziffer 870 abgerechnet und nur mit dem 2,3- facher Steigerungssatz (100,55 €). Der Betrag erhöht sich aber um 33,52€ auf einen Endbetrag von 134,07€, da die neue Analogziffer 801 „Erhebung eines aktuellen psychischen Befunds“ zugesetzt wird.
Eine Kurzzeittherapie-Sitzung (maximal 24 Stunden) wird mit der „doppelten“ Ziffer 812 vergütet (134,06 €). Der Betrag erhöht sich aber um 33,52€ auf einen Endbetrag von 167,58€, da die neue Analogziffer 801 „Erhebung eines aktuellen psychischen Befunds“ zugesetzt wird.

Berufsgenossenschaften
Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, sofern diese in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Dies ist in der Regel bei durch Arbeits- oder Wegeunfälle verursachte psychische Störungen (z.B. Belastungsstörungen) der Fall. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Berufsgenossenschaft über deren Bestimmungen und Bedingungen für eine Psychotherapie.
Darüber hinaus behandle ich Patienten, bei denen die Kostenübernahme in die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften fällt, in Kooperation mit dem Institut für Psychologische Unfallnachsorge (ipu) in Köln (Institutsleitung: Prof. Dr. Wilfried Echterhoff).

Selbstzahler
Es ist auch möglich, dass Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst übernehmen. Eine Sitzung dauert 50 Minuten. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und beträgt für das Erstgespräch aktuell 131,15 €. Der reguläre Satz für die anschließenden Therapiesitzungen wird mit 153,00 € berechnet (GOP Ziffer 870 mit Steigerungsfaktor 3,5).

PSYCHOLOGISCHE BERATUNG, TRAINING UND COACHING
Keine Kassenleistung
Beratungen (auch Eheprobleme oder Paarberatung), Training und Coaching werden grundsätzlich nicht von einer Krankenversicherung übernommen. Diese Angebote richten sich daher ausschließlich an Selbstzahler. Der Umfang meiner Tätigkeit ist hier an Ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtet und wird daher im Einzelfall ausgehandelt. Der Honorarsatz orientiert sich dabei an der Gebührenordnung für Ärzte / Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).